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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11   

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https://dejure.org/2011,18280
LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11 (https://dejure.org/2011,18280)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.2011 - 9 Sa 427/11 (https://dejure.org/2011,18280)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 9 Sa 427/11 (https://dejure.org/2011,18280)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11
    Nur dann kann die Prognose gestellt werden, der Arbeitnehmer werde die Arbeit auch künftig weiter verweigern ( BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11
    Nur dann kann die Prognose gestellt werden, der Arbeitnehmer werde die Arbeit auch künftig weiter verweigern ( BAG 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gekündigte den Vorwurf, unentschuldigt die Arbeitspflicht verletzt zu haben unter genauer Angabe der Gründe nach § 138 Abs. 2 ZPO bestreitet und etwa näher Art und Verlauf der Erkrankung schildert und darlegt, weshalb deshalb eine Erfüllung der Arbeitspflicht nicht möglich war (vgl. BAG 6, 8.1987 -2 AZR 226/87- EzA § 626 BGB nF Nr. 109; KR-KSchG/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rz. 381, 382 mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12

    Maßregelung iSv § 612a BGB - Revisor/Oberbetreiber von Videotheken -

    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete, rechtmäßig und damit wirksam zugewiesene Arbeit zu leisten, eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt, die je nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zu rechtfertigen (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 - NZA 2011, 1087; 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893; LAG Rheinland-Pfalz 09.12.2011 - 9 Sa 427/11 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

    Zutreffend geht der Beklagte davon aus, dass eine nachhaltige rechtswidrige und schuldhafte Arbeitsverweigerung eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt und grundsätzlich an sich als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet ist (BAG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - BAGE 137, 164 = NZA 2011, 1987; BAG, Urteil vom 05. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung = NZA 2001, 893; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Dezember 2011 - 9 Sa 427/11 - AuA 2012, 675).
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